Autorenname: Sylvia Mildner

Flexibel durch Entlastungsbudget

Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedarfsgerecht organisieren Ab 1. Juli haben Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, ab einem Pflegegrad 2 einen Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von bis zu 3539 Euro im Jahr. Er wird auch als Entlastungsbudget bezeichnet und kann für Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege eingesetzt werden. Pflegebedürftige können den

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